Rechtsprechung
   BVerwG, 04.11.1975 - VIII C 40.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,3014
BVerwG, 04.11.1975 - VIII C 40.75 (https://dejure.org/1975,3014)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1975 - VIII C 40.75 (https://dejure.org/1975,3014)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1975 - VIII C 40.75 (https://dejure.org/1975,3014)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,3014) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einberufung von im Verwaltungsverfahren erfolglos gebliebenen Kriegsdienstverweigerern nach Klageerhebung - Grenzen der Emessensprüfung bei Anfechtung von Einberufungsbescheiden - Kostenentscheidung bei Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Aufschiebende ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 155.71

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids wegen Stellung des Antrags auf Anerkennung

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1975 - 8 C 40.75
    Die vom Verwaltungsgericht angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 1972 - BVerwG VIII C 29.71 und VIII C 155.71 - betreffen zwar eine andere Rechtsfrage, nämlich die, ob ein Wehrpflichtiger, der den Anerkennungsantrag erst nach der Musterung gestellt hat, schon vor der Entscheidung des Prüfungsausschusses bzw. nach Einlegung des Widerspruchs gegen dessen ablehnende Entscheidung einberufen werden darf.

    Der Einleitung eines solchen Verfahrens hätte aber - abgesehen von der Begründung der Urteile BVerwG VIII C 29.71 und VIII C 155.71 - die vom Verwaltungsgericht erwähnte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 28, 243 und 32, 40) entgegengestanden.

  • BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 29.71

    Vornahme von rechtswirksamen Handlungen in der Musterungsverhandlung - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1975 - 8 C 40.75
    Die vom Verwaltungsgericht angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 1972 - BVerwG VIII C 29.71 und VIII C 155.71 - betreffen zwar eine andere Rechtsfrage, nämlich die, ob ein Wehrpflichtiger, der den Anerkennungsantrag erst nach der Musterung gestellt hat, schon vor der Entscheidung des Prüfungsausschusses bzw. nach Einlegung des Widerspruchs gegen dessen ablehnende Entscheidung einberufen werden darf.

    Der Einleitung eines solchen Verfahrens hätte aber - abgesehen von der Begründung der Urteile BVerwG VIII C 29.71 und VIII C 155.71 - die vom Verwaltungsgericht erwähnte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 28, 243 und 32, 40) entgegengestanden.

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1975 - 8 C 40.75
    Der Einleitung eines solchen Verfahrens hätte aber - abgesehen von der Begründung der Urteile BVerwG VIII C 29.71 und VIII C 155.71 - die vom Verwaltungsgericht erwähnte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 28, 243 und 32, 40) entgegengestanden.
  • BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71

    Strafbarkeit der Wehrdienstverweigerung vor fehlender Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1975 - 8 C 40.75
    Der Einleitung eines solchen Verfahrens hätte aber - abgesehen von der Begründung der Urteile BVerwG VIII C 29.71 und VIII C 155.71 - die vom Verwaltungsgericht erwähnte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 28, 243 und 32, 40) entgegengestanden.
  • BVerwG, 19.06.1974 - VIII C 89.73

    Anfechtung einer Einberufung durch einen verfügbaren Wehrpflichtigen

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1975 - 8 C 40.75
    Das hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf das Urteil vom 19. Juni 1974 - BVerwG VIII C 89.73 - (BVerwGE 45, 197) zutreffend dargelegt.
  • BVerwG, 14.11.1980 - 8 C 60.79

    Einberufung zum Grundwehrdienst - Verwaltungsverfahren - Anerkennung als

    Außerhalb der gesetzlich geregelten Wehrdienstausnahmen bestimmt sich die Auswahl der einzuberufenden aus den an sich verfügbaren Wehrpflichtigen nach § 21 WPflG allein nach Gesichtspunkten der optimalen Deckung des Personalbedarfs der Bundeswehr und somit ausschließlich nach spezifischen Gründen des öffentlichen Wohls (BVerwGE 45, 197; vgl. auch den vom Verwaltungsgericht angeführten Beschluß vom 4. November 1975 - BVerwG 8 C 40.75 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht